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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Fort- und Weiterbildungen der Fortbildungsakademie in der Rehaktiv Engelskirchen GmbH (im Weiteren „Fobiakademie“ genannt)

 

Bedingungen

Für die Fort- und Weiterbildungen gelten ausschließlich diese hier formulierten Bedingungen. Mit der Anmeldung zu einer Fort- und Weiterbildung erkennt der Teilnehmende die Bedingungen an.

Veranstalter

Die Fobiakademie veranstaltet eigenverantwortlich die jeweiligen Fort- und Weiterbildungen. Etwaiger Schriftverkehr ist über die „Rehaktiv Engelskirchen GmbH“, Olpener Straße 60 in 51766 zu führen.

Anmeldung und Vertrag

Der Vertrag über die Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildung kommt durch die Anmeldung des/der Teilnehmenden zustande. Bei Fort- und Weiterbildungsserien wird gleichzeitig bestätigt, dass die Anmeldung verbindlich für die komplette Fort- und Weiterbildungsserie ist. Das Fernbleiben von einzelnen Teilen entbindet nicht von der Zahlungspflicht für die gesamte Fort- und Weiterbildung.

Teilnahmeanspruch/Absage von Maßnahmen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildung. Fort- und Weiterbildungen finden grundsätzlich bei ausreichender Teilnehmerzahl statt, welche pro Fort- und Weiterbildung durch die Fobiakademie festgelegt wird. Bei Absagen wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder aus sonstigen Gründen ist die Fobiakademie nicht verpflichtet Schadenersatz zu leisten.

ReferentenInnen

Die Fobiakademie behält sich vor Referierende, bzw. Lehrende austauschen zu können. Es werden jedoch die gleichen thematischen Fort- und Weiterbildungsinhalte vermittelt.

Rücktritt/Vertragsauflösung

Nach Vertragsabschluss/Anmeldung ist die Fobiakademie berechtigt vom Vertrag auflösend zurück zu treten, wenn die Teilnahegebühr nicht vor Start der Fort- und Weiterbildung gezahlt wurde, bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung des jeweiligen Fort- und Weiterbildungsstätte, bei unregelmäßiger oder gar nicht erfolgter Teilnahme. Bei Vorliegen einer der genannten Beendigungsgründe besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Gebühren. Ebenso sind Schadenersatzansprüche gegen die Fobiakademie ausgeschlossen.

Teilnahmebescheinigung

Es wird eine Teilnahmebescheinigung an die Teilnehmenden ausgehändigt, die die Fort- und Weiterbildung besucht, bezahlt und bei prüfungspflichtigen Lehrgängen diese Prüfung erfolgreich bestanden haben. Bei nochmaliger Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung (Verlust) wird eine Gebühr in Höhe von 20 € fällig.

Gebühren/Zahlung

Die Fort- und Weiterbildungen können per Lastschriftverfahren oder per Überweisung beglichen werden. Die Zahlung ist vor Beginn der Maßnahme vorzunehmen und muss dem Konto der Fobiakademie vor Start der Maßnahme gutgeschrieben sein.

Hausordnung

Die jeweiligen Hausordnungen sind zu beachten und einzuhalten. Verstöße können zu Vertragsbeendigung führen (s. Pkt. 6).

Sach- und Vermögenshaftung

Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr der Teilnehmenden in den Räumen der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungsorte. Die Fobiakademie übernimmt für Verlust und Beschädigung keine Haftung. Die Fobiakademie haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden. Teilnehmende haften für alle Sachschäden am Vermögen und Eigentum der Fobiakademie, die durch oder während der Fort- und Weiterbildung verursacht werden.

Versicherung/Praktische Übungen

Bei Demonstrationen und praktischen Übungen handeln die teilnehmenden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Teilnehmenden müssen für ihren Versicherungsschutz wie Unfall, Haftpflicht, Diebstahl usw. selbst Sorge tragen und stellen die Fobiakademie von Ansprüchen frei.

Rehaktiv Engelskirchen GmbH
Olpener Straße 60   ·  51766 Engelskirchen   ·   Tel.: 0 22 63 / 92 94 90   ·   Fax: 0 22 63 / 92 94 9 – 14   ·   E-Mail an uns »